Wir wollen zurück. – atlas

Syrien und der Iran waren Sitz des radikal-dschihadistischen „Islamischen Staates“. In seiner neuen Reihe „atlas“ geht es bei JONAS diesmal um deutsche Kinder – die mit einem Elternteil zum IS gegangen sind.

Zur Blütezeit des „Islamischen Staates“ hat es in den vergangenen Jahren hunderte Menschen nach Syrien und Iran gezogen, in denen die religiöse Gruppe unter Angst und Terror im Macht Vakuum des Nahen Ostens den Versuch gestartet hat, einen radikal-islamischen Staat, ein Kalifat, zu errichten. Wir alle kennen diese Geschichten, wie sich naiv vor allem junge Menschen der Gruppe, die das Internet als Propagandamaschine zu wissen wusste, anschließen und sich radikalisieren.

Unter den Menschen, die es damals in den Krieg gezogen hat sind jedoch nicht nur ausländische Muslime, sondern auch deutsche Frauen und Kinder. Frauen und Kinder mit ihren Familien, die aus ganz unterschiedlichen Gründen im Islamischen Staat etwas sahen, was sie hier nicht gesehen haben. Heute geben sich die meisten von ihnen enttäuscht. Sie sind enttäuscht davon, dass die heilsbringende Idee des IS nicht funktioniert hat.

Wo sind diese Menschen jetzt?

Nach dem verlorenen Kampf gingen viele wieder nach Hause, kehrten zurück in ihr altes Leben in ihrem Herkunftsland. Viele wurden jedoch gefangen genommen und sitzen seither in Gefangenenlagern. In Nordsyrien, genauer dem Teil des einstigen Gebiet des IS, der vor allem von den Kurden befreit wurde, sitzen etwa 40 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit in solchen Lagern fest, darunter Frauen und Kinder.

Was Donald Trump in diesem Tweet fordert, ist allerdings nur bedingt möglich. Für deutsche Staatsangehörige im Ausland ist de facto das Auswärtige Amt zuständig, diese Behörde hat allerdings keine diplomatischen Beziehungen zu den Kurden, die die Lager kontrollieren, was eine kontrollierte Rückreise unmöglich macht (so zumindest die Behörden). Dass das Angehörigen als Antwort nicht weit genug geht, ist abzusehen.

Als deutscher Staatsbürger kann man sich normalerweise auf die Hilfe des Auswärtigen Amts verlassen, bei den Kämpfern des IS, Straftätern ist es allerdings logisch dass die Verfahren anders ablaufen. Ein gefangener Journalist in der Türkei hat generell eine höhere Priorität als ein Krimineller.


Das Problem

Was ist allerdings mit den Kindern? Als Kind von deutschen Staatsbürgern haben Kinder der inhaftierten deutschen IS Kämpfer eine deutsche Staatsbürgerschaft, was auch sie unter die Autorität der deutschen Behörden stellt. Doch sie können nicht zurückgeholt werden, zumindest nicht aus den kurdischen Gebieten.

Aaliya ist zum Zeitpunkt, als sich ihre Mutter dem IS anschließt drei Jahre alt. Im Unwissen ihres Vaters wird Aaliya von ihrer radikalisierten Mutter mitgenommen nach Syrien, wo sie im Krieg lebt. Inzwischen sitzen die Mutter, die jetzt sagt, ihre Entscheidung sich dem IS angeschlossen zu haben, zu bereuen, in einem kurdischen Gefangenenlager.

Bild aus dem Video „IS-Kinder: Warum holen wir sie nicht zurück?“ von STRG_F

Ihr Vater Danisch begreift nicht, wie es den deutschen Behörden nicht möglich ist, sie aus dem Lager zu befreien. Mit Waffenlieferungen im Rahmen der Anti-IS-Koalition unterstützt Deutschland die Kurden zwar, die Verbindungen reichen allerdings offenbar nicht, um das kleine Mädchen aus den menschenunwürdigen Bedingungen im Camp herauszuholen.

Ist das Problem um Aaliya also wirklich bürokratischer Natur?

Das Argument, mit dieser Rückholung Gefährder zurück zu holen, das Mädchen ist neun Jahre alt, ist in diesem Fall mehr als ungültig. Man kann nur hoffen, das es den Deutschen so bald wie möglich gelingt, Verbindungen herzustellen und Fäden zu ziehen, denn Aaliya ist nur eines von vielen Kindern, die in vor allem kurdischen Lagern verzweifelt auf Hilfe warten.

Hinterlasse einen Kommentar